§ 10 JuSchG: Versandhandel nur mit Altersprüfung
Tabakwaren, nikotinhaltige Erzeugnisse, E-Zigaretten, E-Shishas, Liquids und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen im Versandhandel weder angeboten noch abgegeben werden, auch nikotinfrei (§ 10 Abs. 3 und 4 JuSchG). Ein Verstoß kostet bis zu 50.000 Euro Geldbuße (§ 28 Abs. 5 JuSchG).
§ 10 JuSchG





